An der ausserordentlichen Generalversammlung der Swissgrid AG am 4. Dezember 2017 stimmten die Aktionäre den Anträgen des Verwaltungsrats zu. Es wurde eine Aktienkapitalerhöhung aufgrund der Übernahme weiterer Anlagen per 3. Januar 2018 beschlossen. Die aus transaktionalen Gründen notwendigen Statutenänderungen sollen bis Ende Dezember 2017 vom Bundesrat genehmigt werden.
Swissgrid wird per 3. Januar 2018 weitere zum Übertragungsnetz gehörende Anlagen übernehmen, deren provisorische Buchwerte insgesamt CHF 2,3 Mio. betragen. Im Herbst 2018 wird eine Bewertungsanpassung vorgenommen, um die Differenz zwischen den Buchwerten und den im Laufe des Jahres 2018 von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom verfügten Anlagenwerten auszugleichen. Wie bei den Übernahmetransaktionen per Anfang 2013, 2014, 2015 und 2016 werden die ehemaligen Eigentümer zu 30% mit Swissgrid-Aktien und zu 70% mit Darlehen entschädigt. Durch eine Kapitalerhöhung werden dafür neue Swissgrid-Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von CHF 0,2 Mio. geschaffen; das nominale Aktienkapital steigt dadurch auf CHF 318,1 Mio.
Geplante Statutenänderungen
Die aus transaktionalen Gründen notwendigen Statutenänderungen der Swissgrid AG sollen im Dezember 2017 durch den Bundesrat genehmigt werden.